Meldedatei für ELSTER* Schnittstelle
Die Afono 365 Handel bietet eine komfortable Möglichkeit zur Einmeldung der Kassendaten an das zuständige Finanzamt.
Zur Bereitstellung der Steuererklärung für das Finanzamt verwenden Steuerberater, Firmen und Privatpersonen in der Regel die Onlineverwaltung ELSTER©*
ELSTER© verfügt über eine Importfunktion für Kassenmeldedaten zur direkten Übermittlung der Kassenan- und abmeldungen an das zuständige Finanzamt.
Die Kasse wird hier als elektronisches Aufzeichnungssystem, Kurzform eAS bezeichnet.
Der geforderte Inhalt der Kassenmeldung ist im Dialogfeld Elster-Schnittstelle einzutragen bzw. auszuwählen.
Hinweise:
- Die Felder zur Betriebsstätte und zum Steuerpflichtigen sind vollständig und korrekt auszufüllen.
- Die Daten zu Betriebsstätte werden aus den Stammdaten übernommen. Diese Daten können jedoch überschrieben und ergänzt werden.
- Die Felder Zusatz, Adresszusatz und Bemerkung müssen nicht zwingend ausgefüllt sein.
- Die Auswahl zur Art des Steuerpflichtigen, natürliche und nicht natürliche Person, erfordert je nach Wahl unterschiedlich Eingaben. (Arten und Rechtsformen des Steuerpflichtigen sind Vorgaben des Finanzamtes und nicht veränderbar)
Mittels Angaben Speichern erfolgt eine Feldprüfung mit Hinweisen auf fehlende und nicht korrekte Angaben.

In der Spaltenübersicht der meldepflichtigen elektronischen Aufzeichnungssysteme werden angezeigt.
- Computername
- Station
- Meldedatum (Zeitpunkt der Erzeugung der Meldedatei)
- Kennzeichen (x) im Fall einer Abmeldung des Systems.

Verwaltung der meldepflichtigen elektronischen Aufzeichungssysteme (eAS)

Vorhandenes Aufzeichnungssystem hinzufügen
Für die korrekte Erzeugung der Meldedatei sind die meldepflichtigen eAS hinzuzufügen.
Nach Auswahl Vorhandenes Aufzeichnungssystem hinzufügen werden alle Kassen im Netzwerk zur Auswahl angezeigt.
Im Zusammenhang mit der Auswahl sind Anschaffungsdatum und Inbetriebnahmedatum des eAS manuell einzutragen. Die Daten finden Sie im Einrichtungsprotokoll oder der Eingangsrechnung.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Übernahme ist eine am eAS aktivierte TSE.

Sind alle Angaben gemacht und Voraussetzungen erfüllt wird das eAS in die Liste übernommen(sieh Bild oben)
Die TSE-Daten werden direkt übernommen und das eAS ist in Betrieb genommen.
Analog sind alle weiteren meldepflichtigen eAS in Betrieb zu nehmen.
Zum Abschluss wird die Meldung per Meldedatei für Elster erstellen erzeugt, auf dem selbst zu wählenden Ort gespeichert.
Diese Datei kann per Mail an den Steuerberater oder direkt in den eigenen ELSTER-Zugang importiert werden.
Aufzeichnungssystem entfernen
Nicht mehr genutzte eAS werden aus der Meldung entfernt. Voraussetzung für die Entfernung ist die Meldung der Außerbetriebnahme.
Aufzeichnungssystem außer Betrieb nehmen
Das eAS wird in der Meldung als inaktiv an das Finanzamt gemeldet.
Aufzeichnungssystem wieder in Betrieb nehmen.
Ein bereits beim Finanzamt gemeldetes, jedoch vorübergehend als außer Betrieb gemeldetes System wird erneut in Betrieb genommen. (z.B. bei Saisonbetrieb)
TSE Zertifikat exportieren
Erzeugt eine Datei mit der Bezeichnung "TSE-Zertifikat_1.cer", die individuell in dem lokalen Dateisystem gespeichert werden kann.
Dieses Zertifikat wird direkt aus der TSE ausgelesen. Auf den Inhalt hat die Software keinen Einfluss
*ELSTER® ist ein eingetragenes Markenzeichen des Freistaates Bayern.